Aufnahmeregeln

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kindergartenjahres im Sommer nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Zu einem späteren Zeitpunkt können Kinder aufgenommen werden, wenn noch Plätze frei sind.

Für die ganzjährige Aufnahme sind verschiedene Kriterien von Bedeutung, die das Aufnahmeverfahren regulieren. Die Regularien gelten separiert für die Aufnahme von Kindern über 3 Jahren und unter 3 Jahren. So entsteht folgende Reihenfolge für die Aufnahme neuer Kinder unserer Kindertagesstätte:

Elementarbereich (Kinder über 3 Jahre):

  1. Kinder aus der eigenen Krippengruppen im Alter von 3 Jahren (spätestens zum neuen Kita-Jahr). Allerdings sichert ein bereits vergebener Krippenplatz nicht automatisch die Aufnahme in die Regelgruppe.
  2. Kinder, deren Geschwister bereits im Kindergarten waren oder sind.
  3. Kinder aus der Standortgemeinde Lensahn.
  4. Kinder, deren Eltern an der Waldorfpädagogik interessiert sind.
  5. Bei Vergabe der Kindergartenplätze werden ältere vor jüngeren Kindern berücksichtigt.
  6. Es können Kinder bevorzugt werden, bei denen außergewöhnliche pädagogische, soziale oder familiäre Gründe vorliegen.
  7. Berufstätigkeit der Eltern.
  8. Weitere Kinder nach Anmeldedatum.
  9. Kinder aus anderen Gemeinden.

Krippenbereich (Kinder unter 3 Jahre):

  1. Kinder, deren Geschwister bereits im Kindergarten waren oder sind.
  2. Kinder aus der Standortgemeinde Lensahn.
  3. Kinder, deren Eltern an der Waldorfpädagogik interessiert sind.
  4. Es können Kinder bevorzugt werden, bei denen außergewöhnliche pädagogische, soziale oder familiäre Gründe vorliegen.
  5. Berufstätigkeit der Eltern
  6. Weitere Kinder nach Anmeldedatum
  7. Kinder anderer Gemeinden